Wie Sie Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können

KfW Gründer Coaching

Für Existenzgründer gibt es die Möglichkeit, sich Beratungsleistungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern zu lassen. Mit dem so genannten "Gründer Coaching" haben Sie bis zu fünf Jahre nach Gründung Ihres Unternehmens die Möglichkeit, diese Förderung zu beantragen. Die Förderhöhe liegt zwischen 90 Prozent (innerhalb des ersten Jahres nach Gründung, wenn Sie vorher arbeitslos waren) und 50 Prozent (innerhalb der ersten fünf Jahre), wenn Sie Ihr Unternehmen in Berlin gründen. Für Unternehmen, die in Brandenburg Ihren Sitz haben gelten andere (höhere) Fördersätze.

 

Wie Sie die Förderung beantragen und welche Förderhöhe für Sie zutrifft: Das sind individuelle  Fragen, die wir unbedingt persönlich besprechen sollten. Wir unterstützen Sie in jedem Fall bei allen Fragen rund um Förderung, Beantragung und Abrechnung.

 

Wir sind als KfW-Berater eingetragen beziehungsweise arbeiten bei Bedarf und auf Wunsch auch mit anderen KfW-Beratern zusammen (beispielsweise mit einem Unternehmensberater).

 

IHK Förderung

Für Unternehmen, die bereits länger als ein Jahr gegründet sind stellt die IHK eine Beratungsförderung zur Verfügung. Auch hier werden Beratungsleistungen mit bis zu 50 Prozent (max. 1.500 Euro) übernommen (in Berlin). Unternehmen mit Sitz in Brandenburg werden mit 75 Prozent / max. 1.500 Euro gefördert.

 

 

Sie haben noch Fragen?

Natürlich gibt es zu beiden Förderwegen noch viele Einzelheiten zu besprechen (wer, wofür, wie hoch etc.) Wir helfen Ihnen gern weiter und gehen mit Ihnen den Weg durch den "Förder-Dschungel".